Artikel von 06.08.2019

Kommunale Leistung in Eigenregie versus Interkommunale Zusammenarbeit

Die regionale Verbreitung neuer und gleichwohl andernorts bereits bewährter Technologien ist oft nicht einfach. Grund hierfür sind womöglich der nicht vorhandene Blick über den eigenen, kommunalen Tellerrand oder die Angst der Verwaltungsmitarbeiter Fehler machen zu können. Potenzielle positive, wirtschaftliche Entwicklungen werden hierdurch zum Nachteil der Kommunen und Bürger*innen automatisch ausgebremst.

Die kommunale Selbstverwaltung ist bereits in Art. 28 des Grundgesetztes verbrieft. Diese erlaubt indessen, sich in interkommunalen Interessensverbänden gemeinsam zu organisieren. Dies geschieht bereits z.B. in Abwasserzweck- und Gemeindeverwaltungsverbänden oder im Tourismusbereich.

In Zeiten knapper Personalressourcen und immer vielfältigerer - aber gleichartiger - kommunaler Aufgaben bietet die interkommunale Zusammenarbeit auch im technischen Bereich ein gute Möglichkeit, spezifische Aufgaben interkommunal mit Fachpersonal auszustatten und so die technische Bauherrenvertretung für die beteiligten Kommunen fachgerecht und effizient zu managen.

Ein solches Thema kann das Bodenmanagement im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sein. Viele Landkreise klagen über fehlendes Deponievolumen, unternehmen indessen zu wenig, um z.B. die Bodenwiederverwertung attraktiver zu gestalten.

Wie dies als Kommune in Eigenregie gelingen kann, zeigt die Stadt Kassel mit dem städtischen Unternehmen KASSELWASSER. Infolge des städtischen Aufkommens an Bodenmaterial lohnt sich dort eine interne Organisationsform. In unserer Region böte sich eine interkommunale Zusammenarbeit mehrer Kommunen im räumlichen Umkreis durchaus an, vergleichbare Effekte zu erzielen, z.B. zur Bodenwiederverwertung durch Einsatz der Flüssigbodentechnologie. Gerade innerstädtisch können Baustellen des Tiefbaus (siehe Foto) nicht fachgerecht umgesetzt werden, ohne die Nutzung von zeitweise fließfähigem Aushubmaterial, das nach kurzer Zeit refixiert und quasi wieder in den ursprünglichen Zustand zurückkehrt. Alleine die Anlagen und Anbieter hierzu fehlen in der Region.

In Mittelbaden gibt es den ein oder anderen kommunalen Nutzer der Flüssigbodentechnologie, es fehlt momentan aber an kreativen Köpfen, die den Teufelskreis auf kommunaler Seite durchbrechen wollen. Dieser dreht sich um die Frage: Henne oder Ei? Was muss zuerst sein: Angebot oder Nachfrage?

Im Kontext der Bodenwiederverwertung bedeutet dies: Muss der kommunale Bauherr geduldig abwarten bis sich Privatunternehmen (mit aktuell übervollen Auftragsbüchern) dazu bewegen, ein neues Angebot zu machen oder baut eine interkommunale Bauherrenklientel ihrerseits durch Nachfrage (spezifische Planung und Ausschreibungen) soviel Druck auf, dass sich die Bauwirtschaft bewegen muss?

Da das Bodenmanagement eine Bauherrenaufgabe darstellt (Verwertung von Bauabfällen im Kontext Kreislaufwirtschaftsgesetz und Abfallrecht), ist der strategische Ansatz hierzu ebenfalls eher kommunal verortet. Kassel hat für sich entschieden, diese Aufgabe (auch aus der gesetzlichen Verpflichtung zum Bodenmangement heraus) in kommunale Hände zu nehmen und mit einem externen Betreiber umzusetzen.

In unserer Raumschaft wäre eine interkommunale Zusammenarbeit eine geeignete Möglichkeit, die Vorteile nutzen zu können, solche sind z.B.:

a) Reduzieren des Bedarfs an Deponievolumen

b) Reduzieren des Bedafs an Erweiterungsflächen zum Kiesabbau

c) Nutzen der technologischen Vorteile von Flüssigboden im innerstädtischen Tiefbau (Verfüllen von Baugruben und Leitungsgräben)